Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Coaching und Seminare

Tanja Funk Coaching und Training, Paul-Ehrlich-Straße 7, 79106 Freiburg, mobil: 0162 9660389, info@tanja-funk-kommunikation.de, Steuer Nr. 06066/50080

  1. Geltungsbereich

1.1            Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaching/Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.

1.2            Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

  1. Vertragsgegenstand

2.1            Der Veranstalter bietet Coachingveranstaltungen und Seminare an. Diese können von maximal 10 Teilnehmern besucht werden. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

2.2            Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung:

Coaching und Training für Hochbegabte, -Sensible und Vielbegabte, zusammengefasst genannt High Potentials berufliche Soft Skills betreffend sowie deren Ausbilder, Personalentwickler, Vorgesetzte, Therapeuten zum Umgang mit ihnen

Insbesondere wird vereinbart:

  • Themenschwerpunkt ist berufliche Entwicklung, was auch Karriere sein kann, aber nicht muss
  • Es wird Begleitung sowie akademisches Fachwissen und berufliches Erfahrungswissen zu den genannten Themen angeboten
  • die Veranstaltungen stehen allen Interessenten offen
  1. Zustandekommen des Vertrages

3.1            Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronische Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.

3.2            Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.

3.3            Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 EUR für gegenstandslos erklärt werden. Darüber hinaus gelten Rücktrittsfristen s. u.

3.4            Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

3.5            Der Veranstalter behält sich vor, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

3.6            Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet. Statt Rückerstattung kann auch die Warteliste bis zur nächsten Veranstaltung genutzt werden.

3.7            Zusätzlich erstattet der Veranstalter pauschal den Buchungsaufwand des Teilnehmers, sofern dieser von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht.

  1. Vertragsdauer und Vergütung

4.1            Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2            Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Der Teilnehmer kann per Überweisung auf mein Konto

IBAN DE 20 6805 0101 0013 8846 53

seiner Zahlungspflicht nachkommen.

Besondere Zahlungsbedingungen: Um die Durchführung abzusichern, muss im Voraus überwiesen werden. Feste Buchung des Angebotes erfolgt durch Überweisung, nach Reihenfolge der Eingänge. Falls ein Angebot bereits ausgebucht sein sollte, kommen Sie automatisch auf eine Warteliste für eine zeitnahe Wiederholung der Veranstaltung.

4.3            Sämtliche ggf. weitere Zahlungen sind 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.4            Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.5            Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%.

  1. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

5.1            Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

5.2            Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.

Bei Absage Ihrerseits fallen folgende Kosten für Sie an:

Absage ab dem Tag der Buchung bis 14 Tage vor vereinbartem Veranstaltungstermin 30%
Absage 13- 2 Tage vor vereinbartem Veranstaltungstermin 50%
Absage am Vortag oder am Tag des vereinbarten Veranstaltungstermins 100%

Die Prozentzahl gibt den Anteil des Gesamtpreises an, der jeweils gezahlt werden muss.

Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt stellt der Veranstalter die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung. Grundsätzlich ist es natürlich wünschenswert, dass Sie im Fall der Fälle so früh wie möglich absagen, damit eventuell eine andere Person nachrücken könnte. Im plötzlichen Krankheitsfall schlage ich vor, dass wir dann nach Ihrer Gesundung darüber sprechen, ob Sie dann ersatzweise an einem anderen meiner Angebote teilnehmen wollen. Darüber hinaus gelten für Sie selbstverständlich die allgemeinen Rücktrittsrechte.

  1. Allgemeine Teilnahmebedingungen

6.1            Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.2            Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

6.3            Jeder Teilnehmer unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training.

6.5            Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

6.6            Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

6.7            Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.9            Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

  1. Verschwiegenheitspflicht

Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

  1. Haftung

8.1            Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

8.2            Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

9. Urheberrecht

Alle Texte dieser Webseite, des BLOGS und weiterer Veröffentlichungen dürfen nur nach Einwilligung und unter Nennung der Autorin Tanja Funk vervielfältigt und verbreitet werden.

10. Sonstige Bestimmungen

Weitere Einzelheiten klären die jeweiligen Vertragsinhalte.

Freiburg, 16.04.2019                                         Tanja Funk Coaching und Training